Früh am Morgen durch den unschönen Lärm einer Baustelle geweckt werden – das ist sicherlich den meisten bereits einmal passiert. Und während vor allem Angestellte in der Baubranche wissen, dass Bauherren niemandem etwas Böses wollen, kann es einem den verdienten Feierabend oder den freien Tag deutlich vermiesen. Sowohl für Anwohner aber auch für Bauherren möchten wir daher eine deutliche Übersicht erstellen, was denn nun als zumutbarer Baulärm gilt und was verboten ist.
Was ist Baulärm?
Unter Baulärm fällt sämtlicher Lärm, der auf oder durch eine Baustelle entsteht. Hierzu zählen auch LKW, welche Materialien anliefern, oder Bauarbeiter, die in Ihrer Pause laut Radio hören. Der Großteil des Baulärms fällt aber natürlich durch die Bauarbeiten selbst an. Diese lassen sich häufig nicht vermeiden, da schwere Maschinen und viele parallel arbeitende Menschen nun mal Lärm erzeugen. Wenn eine Baustelle zu keiner Zeit Lärm erzeugen würde, dann würde die Umsetzung der Baustelle deutlich länger dauern und in einigen Fällen vermutlich unmöglich sein.
Daher sollten auch Sie als Anwohner etwas Geduld mit der Baustelle haben. Eventuell haben Sie auch selbst schon mal ein Haus gebaut oder Arbeiten in Ihrem Garten beaufsichtigt. Dann wissen Sie sicherlich, dass die meisten Bauherren ihr Bestes tun, um Lärm zu minimieren. Schließlich sind sie dazu auch gesetzlich verpflichtet. Ein wenig gegenseitiges Verständnis kann aber schon einen großen Unterschied machen.
Warum ist Baulärm ein Problem?
Baustellenlärm ist für niemanden eine Wohltat. Während es Anwohner und Passanten nervt, die wohlverdiente Ruhe stört, ist konstanter Lärm auch für die Arbeiter und Zulieferer unangenehm. Daher sind die meisten Baustellen bereits sehr gut darauf eingestellt, Baustellenlärm so gut wie möglich zu reduzieren. Für die Bauarbeiter kann eine durchgängige Lärmbeschallung auch gesundheitliche Folgen haben. Dazu zählen beispielsweise Gehörverlust oder starke Kopfschmerzen. Hinzu kommt, dass der Lärm der Konzentration schadet und somit die Wahrscheinlichkeit auf weitere Fehler erhöht. Als Bauherr sind Sie daher angehalten, um Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
Für Anwohner und Passanten ist eine Baustelle ebenfalls eine Belastung. Besonders in den eigenen 4 Wänden möchte man eigentlich seinen Feierabend genießen. Daher werden viele Anwohner durch Lärm stark gereizt, besonders durch Baustellen, deren Projekte keine Vorteile für die Anwohner haben. Wenn Anwohner das Gefühl bekommen, dass die Bauarbeiten Tag und Nacht stattfinden, dann sind sie häufig geneigt, um die Polizei oder das Ordnungsamt einzuschalten. Das kann für die Baustelle hohe Bußgelder oder sogar Verzögerungen des Baufortschritts bedeuten.
Wenn Baulärm zu erlaubten Zeiten und unterhalb der zugelassenen Lautstärke von 55 dB stattfindet, dann können Sie als Anwohner hier nichts gegen die Lärmquelle tun. Lediglich die private Lärmreduzierung durch Kopfhörer oder Ohrstöpsel ist hier eine Option für Sie.
Bei einer Ruhestörung durch Baulärm haben Sie als Anwohner die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten. Das darf allerdings nur, wenn der Baulärm zu Zeiten oder in Außmanssen stattfindet, welche gesetzlich nicht zugelassen sind. Wenn dies der Fall ist, dann können Sie sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt Beschwerde einreichen.
Gesetzliche Lage zum Thema Baulärm
Wie sieht die Gesetzeslage zum Thema Baulärm aus? Für Baulärms gelten deutliche Ruhezeiten. Hierunter fällt beispielsweise die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Verordnung schreibt eine maximale Schallleistung von 55 Dezibel in allgemeinen Wohngebieten. Es gibt natürlich auch genaue Vorgaben für Baulärm-Uhrzeiten. Diese Ruhezeiten für Baulärm gelten von 20.00 bis 07.00.
Hinzu kommen ebenfalls Vorgaben zum Einsatz besonders lauter Maschinen. Dieser ist lediglich zwischen 09.00-11.00 und 15.00-16.00 gestattet. Eine Abweichung dieser Zeiten kann zu hohen Bußgelder oder Verzögerungen der Bauarbeiten führen. Baulärm am Samstag ist ebenfalls zu selben Zeiten gestattet. An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Lärmverbot. Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann laden Sie unser Whitepaper herunter:
An Abenden unter der Woche ist Baulärm bis spätestens 20.00 Uhr erlaubt. In Sonderfällen gibt es Ausnahmen dieser Regel. Diese sind allerdings zwischen den Örtlichen Behörden und der Baufirma vereinbart. Ein Beispiel hierfür ist die schnellstmögliche Fertigstellung einer Baustelle mit gemeinschaftlichem Nutzen, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Schulen.
Bohren darf man in den meisten Bundesländern zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr. Ausnahmen sind Sonn- und Feiertage. In anderen Bundesländern gilt ebenfalls eine vorgeschriebene Mittagsruhe von 12.00 bis 14.00.
Wie Sie Baulärm reduzieren
Wenn eben doch mal Baulärm entsteht, dann gilt es, diesen so gut wie möglich zu reduzieren. Hierzu haben wir Ihnen einige Produkte sowie Tipps und Tricks zusammengefasst. Mit diesen Richtlinien können Sie als Bauherr viele Probleme vermeiden und eventuellen Beschwerden durch Anwohner vorbeugen.
Kommunikation und Nachbarrschaftspflege
Eine gute Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Anwohner und Passanten werden vor allem dann durch Baulärm gestört, wenn Sie nicht verstehen, wann und weshalb dieser entsteht. Wenn dieser Baulärm über Monate hinweg auftritt, dann ist es eventuell ratsam, um Anwohner mit einzubinden. Das können Sie beispielsweise durch Flyer machen, welche Sie in den umliegenden Briefkästen verteilen.
Eine moderne Lösung bietet hierzu unsere individualisierbare Bauzaunplane. Auf dieser können Sie geplante Bauschritte beschreiben und ebenfalls eine Einschätzung darüber geben, wann diese Schritte stattfinden. Eine weitere Option ist der Druck eines QR-Codes. Dieser leitet interessierte Anwohner und Passanten auf eine Website weiter, auf der Sie dann beispielsweise regelmäßige Updates geben können. So fühlen sich Anwohner der Baustelle gut integriert und wissen genau Bescheid, wann und weshalb Baulärm entsteht.
Produkte von Heras Mobilzaun
Heras Mobilzaun bietet diverse Lösungen für die Reduzierung des Baulärms an. Hierzu zählen beispielsweise unsere Lärmschutzmatten. Diese reduzieren den Schall, wo er entsteht. Unsere Lärmschutzmatte lässt sich auf einem Standard-Bauzaun montieren und ist somit eine mobile und praktische Lösung.
Unsere Lärmschutzmatte reduziert hier sogar bis zu 32.8 dB. Wenn Sie diese um Lärmquellen positionieren, dann wird der Schall direkt dort unterdrückt, wo er entsteht. Das verhindert, dass Anwohner und Passanten durch den Lärm gestört werden. Besonders für Ihre Mitarbeiter sind die Lärmschutzmatten allerdings eine echte Erleichterung. Diese minimieren den Lärm von Generatoren oder anderen lauten Maschinen. Das kann die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit ihrer Mitarbeiter langfristig verbessern.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema “Baulärm”, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit gerne.